Am 25. Mai 2016 trat die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 wird sie angewendet. Damit einher gehen verschärfte Regeln sowie empfindliche Sanktionen bei Verstößen. Die rechtskonforme Umsetzung stellt eine Herausforderung für Selbständige, Unternehmen und Vereine dar. Denn jedes Unternehmen und jeder Verein muss ein Verfahrensverzeichnis führen.
Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter muss benannt werden, wenn schon eine der beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:
- mehr als 9 haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter verarbeiten personenbezogene Daten,
- es werden sensible personenbezogene Daten verarbeitet (Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit u.a.)
z.B. bei gemeinnützigen Vereine, die Bußgelder erhalten.
Als zertifizierter Datenschutzberater helfe ich Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorschriften rechtskonform umzusetzen.
Für Sie
Ich analysiere Ihre individuelle Situation und
- erstelle ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
nach Art. 30 DS-GVO - entwerfe die Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DS-GVO - überarbeite die datenschutzrechtliche Information ihrer Website
nach Art. 13 und 14 DS-GVO - schule Ihre haupt– und ehrenamtlichen Mitarbeiter zum Datenschutz
- erstelle ein Datenschutzmanagementsystem
- erstelle, falls erforderlich, eine Datenschutzfolgenabschätzung
Ich biete eine datenschutzrechtliche Erstberatungen für Unternehmen und Vereine per Telefon an. Diese Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Terminmöglichkeiten bitte per E-Mail anfragen.
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Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten
Deutschlands (BvD) e.V.